Freier Handel – schön und gut. Wer will schon auf die Möglichkeit verzichten, überall und jederzeit genau das Baguette, Graubrot oder Ciabatta kaufen zu können, nach dem einem gerade ist. Doch wie authentisch kann ein Franzbrötchen sein, das in Texas gefertigt und hier verkauft wird? Welche Folgen haben diese Veränderungen für den Endverbraucher? Müssen wir damit rechnen, dass unsere Schrippen oder Semmeln demnächst mit gentechnisch verändertem Getreide aus den USA gebacken werden?
TTIP steht für Transatlantic Trade and Investment Partnership. Dahinter steckt ein Freihandelsabkommen, das in ähnlicher Form bereits zwischen Kanada und den USA besteht. Ziel dieses Abkommens ist es natürlich, den Markt liberaler zu gestalten. Es gibt auch zwischen der EU und Kanada ein entsprechendes Freihandelsabkommen.
Bei dem Freihandelsabkommen geht es um den Abbau von Hindernissen, die den Handel einschränken. In einer exportorientierten Gesellschaft wie Deutschland ist das natürlich sehr wichtig. Wenn ein Land einfacher exportieren kann, können logischerweise mehr Güter hergestellt und verkauft werden. Das stärkt die Volkswirtschaft und ist damit zunächst positiv.
Erst einmal nicht viel, wenn einige Regularien eingehalten werden. Wichtig ist natürlich immer, dass der Verbraucher transparent informiert wird über die Produkte, die er kaufen kann. Für den Verbraucher zählen dabei hauptsächlich zwei Fragen: Wo kommen die Produkte her? Und was steckt darin? Transparenz ist im nationalen Handel ein wichtiges Ziel und sollte auch bei internationalen Handelsabkommen Standard sein. Wenn dies geschieht, ist der Verbraucher nicht im Nachteil, sondern eher im Vorteil. Denn durch den freien Handel gibt es eine größere Vielfalt auf dem Markt.
Nein, diese Gesetze und Bestimmungen für Lebensmittel sind natürlich weiterhin rechtskräftig. Ein Punkt, der häufig Unsicherheit hervorruft, ist die grüne Gentechnik, die in den USA und in Europa unterschiedlichen Bestimmungen unterliegt. Dennoch gelten hier weiterhin die bestehenden Gesetze und bestimmte gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln dürfen auch weiterhin nicht eingeführt werden – auch mit TTIP.